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LG Verden, 12.05.2009 - 6 T 69/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Nachbesserungsverfahren hinsichtlich der Vollständigkeit der Angaben durch einen Gerichtsvollzieher
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachbesserungsverfahren hinsichtlich der Vollständigkeit der Angaben durch einen Gerichtsvollzieher
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Eidesstattliche Versicherung - selbstständig tätiger Schuldner - Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses - Offenbarung der geschäftlichen Aktivitäten auch für einen zurückliegenden Zeitraum
- www.bremer-inkasso.de
Zwangsvollstreckung / Eidesstattliche Versicherung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse / Nachbesserung / Selbständige Schuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rotenburg/Wümme, 24.03.2009 - 2 M 902/08
- LG Verden, 12.05.2009 - 6 T 69/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 18.10.1993 - 2 W 17/93
Auszug aus LG Verden, 12.05.2009 - 6 T 69/09
Die Interessenlage bei Selbständigen ist nicht anders zu beurteilen, weil zu erwarten ist, dass der Schuldner auch künftig Aufträge seiner bisherigen Kunden erhalten wird (vgl. OLG Köln JurBüro 1994, 408; LG Hannover JurBüro 1998, 213; LG Gera JurBüro 2003, 658 f.; AG Bremen JurBüro 2007, 498 f.). - LG Gera, 08.05.2003 - 5 T 202/02
Offenbarungspflicht des Schuldners im Zuge der Zwangsvollstreckung zur Erstellung …
Auszug aus LG Verden, 12.05.2009 - 6 T 69/09
Die Interessenlage bei Selbständigen ist nicht anders zu beurteilen, weil zu erwarten ist, dass der Schuldner auch künftig Aufträge seiner bisherigen Kunden erhalten wird (vgl. OLG Köln JurBüro 1994, 408; LG Hannover JurBüro 1998, 213; LG Gera JurBüro 2003, 658 f.; AG Bremen JurBüro 2007, 498 f.). - LG Hannover, 09.12.1997 - 11 T 287/97
Auszug aus LG Verden, 12.05.2009 - 6 T 69/09
Die Interessenlage bei Selbständigen ist nicht anders zu beurteilen, weil zu erwarten ist, dass der Schuldner auch künftig Aufträge seiner bisherigen Kunden erhalten wird (vgl. OLG Köln JurBüro 1994, 408; LG Hannover JurBüro 1998, 213; LG Gera JurBüro 2003, 658 f.; AG Bremen JurBüro 2007, 498 f.).
- AG Bochum, 08.02.2018 - 51 M 134/18
Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft im Zwangsvollstreckungsverfahren
Dabei hat der Selbständige differenzierte Angaben zu sämtlichen Auftraggebern der letzten 12 Monate zu tätigen, da zu erwarten ist, dass der Vollstreckungsschuldner auch künftig Aufträge seiner bisherigen Kunden erhalten wird (vgl.LGVerden ,6 T 69/09 vom 12.05.2009 , OLG Köln, JurBüro, 1994, 408 ). - AG Reinbek, 20.07.2010 - 7 M 624/10 Zweck des Offenbarungsverfahrens ist es, den Schuldner dazu zu zwingen, seine Vermögensverhältnisse soweit offenzulegen, dass der Gläubiger Klarheit über die Erfolgsaussicht weiterer Vollstreckungsversuche erhält (vergleiche hierzu Landgericht Verden, JurBüro 2009, S. 441).
- LG Chemnitz, 19.12.2019 - 3 T 173/19 Dabei hat der Selbständige differenzierte Angaben zu sämtlichen Auftraggebern der letzten 12 Monate zu tätigen, da zu erwarten ist, dass der Vollstreckungsschuldner auch künftig Aufträge seiner bisherigen Kunden erhalten wird (LG Verden, Beschl. v. 12.05.2009 - 6 T 69/09, juris).